Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ist nun bereits seit einigen Jahren in Kraft. Mit ihm kamen zahlreiche Veränderungen und eine besonders interessante von diesen wird umgangssprachlich als Panik Button bezeichnet. Damit ist eine 24 Stundensperre gemeint, die den Spielern und Sportfans von Sportwetten Online unkompliziert und unmittelbar zur Verfügung gestellt wird. Wir beantworten unseren Lesern in diesem Ratgeber nachfolgend alle wichtigen Fragen zu diesem Thema.
Das Glücksspiel ist in Deutschland und Österreich sehr streng reguliert und unter dem Deckmantel des Spielerschutzes hat sich der Staat de facto ein Glücksspiel-Monopol eingerichtet. Mit der Ankunft der ersten Online Casinos wurde die Bundesregierung jedoch ziemlich schnell vor vollendete Tatsachen gestellt, denn ausländische Buchmacher und Casinobetreiber waren von nun an für deutsche Spieler ebenfalls erreichbar.
Nach langen Jahren der Uneinigkeit und des Wegsehens hat man sich letztendlich auf eine Legalisierung der Online Casinos geeinigt. Hierfür wurde die Neufassung eines Gesetzes nötig, das als Glücksspielstaatsvertrag bekannt ist. In diesem Gesetz wurden den Anbietern alle möglichen Auflagen gemacht, welche vollumfänglich erfüllt werden müssen, damit sie sich als Anbieter mit deutscher Lizenz bezeichnen dürfen. Eine von diesen ist die Online Abfrage Spieler Sperrdatei (OASIS) und sie befasst sich explizit und ausschließlich mit Spielersperren.
Die OASIS Sperrdatei gab es bereits, bevor der GlüStV in Kraft getreten ist. Sie wurde von den beiden Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz ins Leben gerufen und eingerichtet. Da das Regierungspräsidium Darmstadt mit der Pflege und der Datenerfassung bereits jahrelange Erfahrungen besaß, einigte man sich darauf, dass das fortan bundesweit geltende OASIS Sperrsystem auch weiterhin von dieser Dienststelle betreut werden sollte.
Mit dem Inkrafttreten des GlüStV galt außerdem ab sofort, dass alle Anbieter von stationären oder virtuellen Automatenspielen an dieses Sperrsystem angeschlossen werden müssen. Sie sind zudem gesetzlich verpflichtet, anhand eines gültigen Ausweisdokuments vor Spielbeginn die OASIS Sperrdatei nach einem Eintrag und somit einer bestehenden Sperre des Spielers mittels einer Abfrage zu konsultieren.
Befindet sich ein Eintrag einer OASIS Sperre in der Datei, dann werden unter anderem folgende Daten einer betroffenen Person im System gespeichert:
Eine kurzzeitige Sperre müssen sämtliche Online Casinos sowie Online Buchmacher ihren Spielern bzw. Kunden ermöglichen, die mit deutscher Lizenz ihr Unterhaltungsangebot in Deutschland zur Verfügung stellen. Online Casinos ohne deutsche Lizenz sind somit automatisch Online Casinos ohne OASIS.
Ihre Daten werden gespeichert, auch bei diesen Anbietern allerdings findet keine Abfrage mit dem OASIS Sperrsystem statt und der sogenannte rote Panik Button wird ebenfalls nicht eingeblendet. Durch einen Klick auf diesen Button wird nämlich vom Spieler die 24 Stundensperre eingeleitet.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat auf seiner Webseite für Spieler zahlreiche wichtige Informationen zum Thema Spielersperrdatei OASIS in einem FAQ-Bereich gesammelt. Hier erfahren Sie daher etwa, wer über den Ablauf einer Sperre informiert wird, wie man sich entsperren lassen kann uvm. Dort wird auch darüber informiert, dass es unzulässig ist, die Spieler nach der Bestätigung nochmals zu fragen.
Was Sie jedoch unbedingt beachten sollten, ist, dass es sich bei OASIS um eine Casino-, Online Poker oder Sportwettenanbieter übergreifende Datei handelt. Das bedeutet, dass Sie nach dem Klick auf den Panik Button NICHT NUR bei dem Anbieter eine 24 Stundensperre einleiten, sondern auch bei allen anderen an das System angeschlossenen Anbietern.
Abläufe, Fristen, ja sogar ,wie der 24-stündige Selbstausschluss eingeleitet werden muss, einfach alles ist im Gesetz des neuen GlüStV bis ins kleinste Detail geregelt. Dies gilt nebenbei bemerkt auch für die Aufgaben und Kompetenzen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).
Für die 24 Stundensperre gelten daher folgende Vorgaben:
Wie wir bereits herausgefunden haben, sind sämtliche Anbieter, die über eine Erlaubnis der GGL verfügen, verpflichtend an das OASIS Sperrsystem angeschlossen. Vor Spielbeginn wird daher automatisch die ebenfalls verpflichtende Abfrage durchgeführt, ob der Spieler oder die Spielerin hier eingetragen ist und somit bereits von sämtlichen Glücksspielen ausgeschlossen wurde.
Genau das gleiche nur in der umgekehrten Richtung geschieht, wenn Sie auf den Panik Button klicken. Nun werden Sie nämlich ebenfalls automatisch in die OASIS Sperrdatei aufgenommen. Da es sich jedoch um eine zeitlich begrenzte Sperre von 24 Stunden handelt, wird der Selbstausschluss nach 24 Stunden automatisch wieder rückgängig gemacht.
Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen einer durch einen Klick auf den Panik Button eingeleiteten 24 Stundensperre sowie einer langfristigen Sperre. Dieser liegt in der Art und Weise, wie Sie die Sperre aufheben können. Langfristige Sperren können nämlich ausschließlich per Antrag und nach dem Ablauf von mindestens drei Monaten (bei einer Selbstsperre) aufgehoben werden.
Bei einem Selbstausschluss mittels Betätigen des Panik Buttons muss hingegen von Spielerseite nichts getan werden, um die Sperre aufzuheben. Sie endet automatisch und ohne Antrag, sobald die 24 Stunden abgelaufen sind. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass die Zeit punktgenau ab Betätigen des Buttons gemessen wird.
Ein Online Casino ohne OASIS ist gleichzeitig auch immer ein Casino ohne LUGAS. Hierbei gibt es also keine Unterschiede. Unterschiede gibt es hingegen zwischen einer 24 Stundensperre sowie einer längerfristigen. Beide haben zwar die Folge, dass ein Eintrag im OASIS Sperrsystem erfolgt, wie Sie unserer nachfolgenden Tabelle allerdings entnehmen können, war es das allerdings auch schon mit den Gemeinsamkeiten:
24 Stundensperre | Langfristige Sperre |
Wird per Klick auf eine Schaltfläche eingeleitet | Sperre muss beantragt werden |
Sperre läuft automatisch ab | Sperre kann erst nach Ablauf einer bestimmten Dauer (mind. 3 Monate) und per Antrag aufgehoben werden |
Sperre muss vom Spieler eingeleitet werden | Sperre kann auch durch Dritte veranlasst werden |
Ablauf der Sperre erfolgt ohne Benachrichtigung | Spieler werden nach Ablauf der Sperre informiert |
Zum Abschluss möchten wir noch kurz auf die weiteren Einschränkungen eingehen, die der neue Glücksspielstaatsvertrag für die deutschen Spieler mit sich bringt. Die Legalisierung des Online Glücksspiels kommt nämlich mit weiteren und für die Spieler zum Teil nicht unerheblichen Vorgaben.Die wichtigsten von Ihnen lauten:
Die von der GGL „lizenzierten“ Online Casinos müssen allesamt ein maximales Einsatzlimit respektieren. Dieses wurde vom Gesetzgeber auf 1 Euro pro Drehung beschränkt. Wenn Sie mehr als diese Summe setzen können, dann spielen Sie immer in einem Online Casino ohne 1 Euro Limit.
Ein Online Casino mit einem Panik Button, der eine 24 Stundesperre zur Folge hat, darf lediglich Spiele einer einzigen Kategorie anbieten. Hier können Sie aus diesem Grund lediglich virtuelle Spielautomaten und keinerlei Tischspiele weder in der Live Dealer noch in der animierten Version spielen.
Es bleibt jedoch nicht nur bei einem maximalen Einsatzlimit pro Drehung. Auch was die Höhe der Einzahlungen angeht, macht der Gesetzgeber ganz genaue Vorgaben. Sie können daher maximal 1.000 Euro pro Monat und casinoübergreifend bei diesen Anbietern einzahlen. Dieses Limit kann nicht erhöht werden.
Aber nicht nur die Einsätze oder Einzahlungen werden beschränkt, auch wie eine Drehung abzulaufen hat, wird haargenau vorgegeben. Eine Drehung darf unter keinen Umständen im „Schnellverfahren“ ablaufen. Das bedeutet, dass sich die Walzen mindestens fünf Sekunden langdrehen müssen, ohne dass dem Spieler die Möglichkeit gegeben wird, diesen Zeitraum zu verkürzen.
Die bei nicht wenigen deutschen Spielern beliebte Autoplay-Funktion werden Sie in diesen Casinos vergeblich suchen, denn die Vorgaben zum Ablauf einer Drehung hören nicht mit der Drehungsdauer auf. Das zur Verfügung stellen einer Autoplay-Funktion ist ebenfalls untersagt. Die Spieler müssen also ihre Drehungen einzeln und per Klick starten.
Die Anbieter wurden außerdem verpflichtet, direkt nach der Anmeldung die Identitätsverifizierung vorzunehmen. Dies wird nötig, damit die obligatorischen Abfragen des OASIS sowie LUGAS Systems vorgenommen werden können.
Die beiden Dateien, in die sämtliche Spieler und Sportfans automatisch aufgenommen werden müssen, wurden bereits heftig kritisiert, bevor der deutsche Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten ist. Selbst die Datenschutzbeauftragten der Länder haben während der Datenschutzkonferenz ihre Bedenken zum Ausdruck gebracht, dass von diesen Dateien Persönlichkeitsprofile abgeleitet werden könnten.
Außerdem sehen sie einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Spieler. Noch weiter ging der ehemalige Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar.
Er sieht in diesen Dateien ein Instrument, das „zur Totalüberwachung und Bevormundung“ führt. Für ihn seien diese Dateien „nichts anderes als eine anlasslose zentrale Vorratsdatenspeicherung“. Gut möglich also, dass die weitere Entwicklung des deutschen Glücksspielstaatsvertrages noch längst nicht in Stein gemeißelt ist.
Chris stieß beim Spielen von Videospielen auf die Welt des Online-Glücksspiels. Dabei tauchte er in beliebte Titel wie Counter Strike und Battlefield ein, wo er gegen Spieler aus aller Welt antrat. Im Laufe seiner Erkundungen entdeckte er auch Online-Casinos und fand Gefallen an Spielautomaten, die er als unterhaltsame Abwechslung betrachtete. Besonders faszinierten ihn die Slots von Pragmatic Play. Abseits des Glücksspiels genießt Chris im Winter das Skifahren und im Sommer das Rennradfahren. Während seiner Zeit in den USA entwickelte er eine Vorliebe für Blackjack und Poker, die er regelmäßig spielte.
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